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LED-Tagfahrlicht

Ein LED-Tagfahrlicht hat den Vorteil, dass man besser gesehen wird als ohne Licht und trotzdem nicht knapp 200 Watt Leistung durch das Abblendlicht verliert. Selbst ein stark dimensioniertes LED-Tagfahrlicht hat eine Leistungsaufnahme von höchstens 20 Watt.

Damit das LED-Tagfahrlicht nach der StVZO zugelassen ist, ist beim Nachrüsten die ECE-87-Richtlinie zu beachten. Diese enthält außer einiger Vorschriften bezüglich der Anbringung am Fahrzeug als wesentlichen Punkt, dass das Tagfahrlicht sich automatisch ausschalten muss, wenn das Abblendlicht oder Fernlicht eingeschaltet wird. Eine (unvollständige) Auflistung der Vorschriften ist im Wikipedia-Artikel zum Tagfahrlicht nachzulesen, der vollständige Gesetzestext hier.

Das automatische Abschalten des Tagfahrlichts kann ein sogenanntes Tagfahrlichtmodul erledigen, welches über eine entsprechende E-Kennzeichnung verfügt.

Hier einige Bilder von einem Twike, bei dem ein Bausatz mit 16 LED (die offenbar nicht Richtlinienkonform sind) mit einem Tagfahrlichtmodul (mit E-Zulassung) verwendet wurde (jedoch vorläufig nur 6 LED eingebaut).

twikeledbkl2.jpg twikeledkl2.jpg twikeled3kl2.jpg

Das Tagfahrlichtmodul wurde dabei vorne rechts im Fahrzeug hinter der Wartungsblende für die Lichtanlage verstaut. Die einzelnen LED-Leuchten passten erfreulicherweise genau in einen runden PVC-Kabelkanal von OBI, von dem entsprechende Stücke zugesägt und gefeilt wurden. Die Kabel wurden durch eine kleine Bohrung in der Karosserie geführt und die PVC-Stücke mit Sekundenkleber angeklebt.

Die Leistungsaufnahme des Tagfahrlichts liegt in dieser Bauweise mit 6 LED bei etwa 4 Watt

Siehe auch

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twike_tagfahrlicht.txt · Zuletzt geändert: 2009/02/04 02:11 (Externe Bearbeitung)